Neue Formen der Kooperation
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Fusion
Neue Formen der Kooperation
Das KIT ist durch das Gesetz über die Zusammenführung der Universität Karlsruhe (UKA) und dem Forschungszentrum Karlsruhe GmbH (FZK) im „Karlsruhe Institut für Technologie“ vom 14.07.2009 mit Wirkung zum 1.10.2009 errichtet worden. Damit wird ein „Geburtsvorgang“ abgeschlossen, der mit der Anerkennung eines Zukunftskonzeptes als Ergebnis der ersten Auswahlrunde der Exzellenzinitiative begonnen hat. Der Gedanke zu diesem Konzept ist im Leitungsbereich des FZK und der UKA geboren worden. Das Ausgangskonzept ist weiterentwickelt worden zu einem Gesamtkonzept, das zu dem Gründungsvertrag vom 13.12.2007 geführt hat, in dem die Ziele des Zusammenschlusses und die Grundzüge der gemeinsamen Strukturen festgelegt worden sind. Dieses Gesamtkonzept war die Grundlage für das KIT-Zusammenführungsgesetz (KIT-ZFG), das in Rekordzeit die parlamentarischen Gremien durchlief und ohne Gegenstimme verabschiedet wurde. Begleitend dazu haben Bund und Land Baden-Württemberg eine Verwaltungsvereinbarung geschlossen, die das Innenverhältnis Bund/Land regelt und unter anderem dem KIT Perspektiven der Weiterentwicklung eröffnet.