Haftungsfreizeichnung in Forschungs und Entwicklungsverträgen
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Forschungsverträge
Haftungsfreizeichnung in Forschungs und Entwicklungsverträgen
Forschung und Entwicklung kennzeichnen verschiedene Stufen des Innovationsprozesses (Möffert S. 3). Dieser umfasst die Erkenntnisgewinnung in der Forschungsphase ebenso wie die Umsetzung dieser Erkenntnisse in den technologischen Fortschritt während der Entwicklungsphase (Möffert S. 40f.). In beiden Phasen wird unbekanntes Terrain betreten, ein neuer Weg beschritten. So ist der Schritt in das Unbekannte oft auch begleitet von nicht vorhersehbaren Wendungen, der Ausgang oft nicht abschätzbar. Fehler und Irrtümer sind dabei nicht sicher zu vermeiden. Ebenso häufig nicht sicher ist aber leider auch die Absicherung dieses Irrtumsrisikos und anderer forschungsimmanenter Risiken. So sind Haftungsbegrenzungsklauseln häufig rechtlich unwirksam oder decken nur einen Minimalteil der Risiken ab, vor denen sie den Forschenden zu schützen versuchen. Der folgende Beitrag soll daher Überlegungen und Anregungen zur Gestaltung von Haftungsfreizeichnungsklauseln bieten, die die Folgen von Forschung zumindest kalkulierbar machen sollen.



















