Der TV-L
weiterbildung
Jahrgang 2008
Ausgabe 3/2008
Industrie
Der TV-L
Die Beschäftigungsverhältnisse der Angestellten im Öffentlichen Dienst der Länder richten sich – mit Ausnahme von Hessen und Berlin – seit dem 1.11.2006 nach dem TV-L. Erste Tariferhöhungen sind erfolgt, die Umsetzung der Sonderregelungen für Beschäftigte an Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen in § 40 TV-L verläuft schleppend. Was regelt der TV-L und welche Potenziale birgt er?
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