Eine leistungsgerechte Alternative
schwerpunkt
Optimierung der Rahmenbedingungen für F&E-Projekte
Eine leistungsgerechte Alternative
Hochschulen erstellen ein Kuppelprodukt aus Forschung und Lehre, wobei es dem Wesen der universitären Leistung entspricht, dass Forschung und Lehre in ihrer Entstehung und Leistungsverwertung zwar unterscheidbar, aber nicht trennbar sind (Meurer/Schulze 2010). Trotzdem wird letzteres explizit verlangt, um dem „gemeinschaftsrechtlichen Beihilfenverbot“ zu entsprechen. Hierzu ist bei sogenannter Auftragsforschung eine kostenrechnerische Trennung von Forschung und Lehre sowie eine Ausgliederung derjenigen Kosten vorgesehen, die für die Auftragsforschung anfallen (Huber/Prikoszovits 2008).