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"KMU erhalten erstmalig einen Überblick über die Anbieter von Dienstleistungen zu Schlüsseltechnologien", "Neue Studie zu Chancen und Risiken der Sharing Economy" und "Arbeiten 4.0"

news

Ralf Bohlsen

Neues aus der Forschung

"KMU erhalten erstmalig einen Überblick über die Anbieter von Dienstleistungen zu Schlüsseltechnologien", "Neue Studie zu Chancen und Risiken der Sharing Economy" und "Arbeiten 4.0"

03.12.2015 - 04.12.2015

In dieser Rubrik fassen wir in loser Folge interessante Pressemeldungen aus der Forschung und Wissenschaftseinrichtungen zusammen. Ebenso berücksichtigen wir ausgewählte Veranstaltungshinweise. Wir verlinken für Sie die jeweilige Meldung. Ihre Redaktion.

Bild: Gerd Altmann www.pixelio.de

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Mittelständische Unternehmen erhalten erstmalig einen Überblick über die Anbieter von Dienstleistungen zu Schlüsseltechnologien
Steinbeis-Europa-Zentrum SEZ

SEZ identifiziert europaweit exzellente KETs Provider - Jetzt offiziell von der Europäischen Kommission veröffentlicht! Im Auftrag der Europäischen Kommission hat das SEZ eine europaweite Plattform von exzellenten Anbietern von Dienstleistungen zu den 6 Schlüsseltechnologien (Key Enabling Technologies – KETs) aufgebaut. Zu den sogenannten Key Enabling Technologies zählen die Nanotechnologie, Nano- und Mikroelektronik, Photonik, industrielle Biotechnologie, fortschrittliche Werkstoffe und Produktion. Exzellente Technologieanbieter und deren Infrastrukturen wurden vom SEZ in Zusammenarbeit mit dem griechischen Unternehmen Q-Plan nach Qualitätskriterien identifiziert.

Die Europäische Kommission hat die Ergebnisse der SEZ-Studie nun offiziell übernommen und vorgestellt: Die 187 Anbieter - von der Europäischen Kommission KETs Technologie Infrastrukturen genannt - sind auf der Website der Europäischen Kommission gelistet. Über eine Landkarte können KMU nun den für sie relevanten Anbieter für Schlüsseltechnologien in ihrer Region sowie in ganz Europa über technologische Stichworte und Angebote herausfiltern.

KMU haben dank dieser Auflistung nun erstmalig den gesamten Überblick über die für sie relevanten Technologiezentren und Infrastrukturen. Dies erleichtert den Zugang zum europaweiten Wissen, zu Dienstleistungen und zu den Schlüsseltechnologien. Die Zusammenarbeit mit den Technologiezentren für KETs hilft KMU, ihre Produkte und Innovationen schneller umzusetzen und auf den Markt zu bringen. In allen Zentren stehen Ansprechpartner für KMU zur Verfügung. Die Dienstleistungen für KMU umfassen:

• Machbarkeitsprüfung und Labortests
• die Entwicklung von Prototypen, Entwicklung und Testen
• Pilotproduktion und Demonstration (Pilotlinien und -serien)
• Produktvalidierung und Zertifizierung

https://www.steinbeis-europa.de/index.php5?mode=special&special=news&id=...

 

Besser teilen als besitzen? Neue Studie zu Chancen und Risiken der Sharing Economy
Forschungsinstitut zur Zukunft der Arbeit GmbH (IZA)

Uber statt Taxi, AirBnB statt Hotel – immer mehr Privatpersonen nutzen oder bieten Dienstleistungen über Internet-Plattformen und machen damit klassischen Geschäftsmodellen Konkurrenz. In der sogenannten Sharing Economy steckt nach Ansicht von Experten viel Potenzial für Wachstum und Beschäftigung. Zugleich ergeben sich neue Risiken.

Eine aktueller IZA-Forschungsbericht im Auftrag der randstad stiftung beleuchtet die Auswirkungen der Sharing Economy vor allem auf den Arbeitsmarkt. Neue digitale Technologien und eine veränderte Nachfrage sind die Erfolgsfaktoren der „Ökonomie des Teilens“. Mobiles Internet und Smartphone-Apps senken die Transaktionskosten für die Vermittlung von Gütern und Dienstleistungen drastisch. Sie lassen neue Märkte entstehen, auf denen getauscht, geteilt, verliehen und sogar verschenkt wird. Zugleich beflügelt ein verändertes Konsumverhalten die rasante Entwicklung der Sharing Economy: Verbraucher verzichten zunehmend auf den Erwerb von Eigentum und zahlen stattdessen für eine temporäre Nutzung – etwa von Musikdiensten. Auch nehmen sie vermehrt Leistungen privater Anbieter in Anspruch, die über Plattformen vermittelt werden.

Chancen für Wachstum und Beschäftigung


Werner Eichhorst und Alexander Spermann, die Autoren der Untersuchung „Sharing Economy – Chancen, Risiken und Gestaltungsoptionen für den Arbeitsmarkt“, sehen in den neuen Geschäftsmodellen große Chancen für zusätzliches Wachstum und Beschäftigung. Aufbau und Bewerbung einer Online-Plattform seien Anfangsinvestitionen, denen auch bei steigender Nutzung kaum weitere Kosten folgten. „Dieses Phänomen ermöglicht hohe Erträge und damit exponentielles Wachstum durch ein weltweites Ausrollen des Geschäftsmodells“, so die Wissenschaftler. Damit eröffneten sich auch neue Beschäftigungs- und Einkommensmöglichkeiten, zum Beispiel für die Anbieter von Personentransporten mit dem privaten PKW oder die Vermieter von privatem Wohnraum.

Neue Risiken für Arbeitnehmer und Konsumenten

Zugleich sehen die Autoren jedoch Gefahren für die Beschäftigten und Nutzer. „Mit den Geschäftsmodellen der Sharing Economy geht die Verlagerung von Risiken der Arbeitgeber auf die Arbeitnehmer über.“ Denn Plattformen wie Uber verstünden sich nicht als Arbeitgeber, sondern lediglich als Vermittler. „Beschäftigte der Plattform-Anbieter sind keine Arbeitnehmer, sondern Selbstständige, die sämtliche Risiken – zum Beispiel bei Unfall oder Krankheit – sowie Leistungen für Altersvorsorge, Arbeitslosigkeit oder Pflege selbst tragen müssen. Damit ergeben sich neue Herausforderungen für die sozialen Sicherungssysteme.“ Auch die Nutzer der Plattform-Angebote seien Risiken ausgesetzt. „Die Vorschriften für die Beförderung von Personen und die Vorschriften bei der Unterbringung von Hotelgästen dienen im Wesentlichen dem Schutz der Konsumenten.“ Häufig wichen die Standards der Plattformen jedoch von den gesetzlichen Standards ab.

Tarifparteien und Gesetzgeber stünden vor der schwierigen Aufgabe, einerseits die möglichen Wachstums- und Beschäftigungschancen der Sharing Economy zu nutzen und andererseits die über viele Jahrzehnte verhandelten Schutzrechte der Arbeitnehmer und Konsumenten zu wahren, so die Autoren.

Plädoyer für eine Regulierung mit Augenmaß

Von pauschalen Verboten halten Eichhorst und Spermann aber wenig: „Massive Regulierungen der Sharing Economy, wie sie einige europäische Länder praktizieren, schaden letztlich nur den Verbrauchern und Beschäftigten.“ Das Bestreben, klassische Geschäftsmodelle und Beschäftigungsverhältnisse abzusichern, konterkariere vielmehr neue Markt- und Jobchancen. Die Autoren der Studie plädieren daher für eine Regulierung mit Augenmaß. Sie solle einerseits Wachstums- und Beschäftigungschancen ermöglichen, andererseits berechtigten Schutzinteressen der Arbeitnehmer und Konsumenten nachkommen. „Zweifellos ist die Veränderung des Regulierungsrahmens notwendig, um Wettbewerbsverzerrungen zwischen existierenden und neuen Geschäftsmodellen zu minimieren.“

http://newsroom.iza.org/de/2015/12/03/besser-teilen-als-besitzen-neue-st...

 

Arbeiten 4.0: Neue Auswertung zeigt, wie Betriebsräte faire Regeln aushandeln
Hans-Böckler-Stiftung

Der Einsatz moderner Technologien wird die Arbeit stark verändern. Umso wichtiger ist es, Arbeitnehmer und ihre Vertreter frühzeitig einzubeziehen. In manchen Unternehmen gibt es bereits Vereinbarungen zwischen Betriebsrat und Management, die zumindest Teilaspekte der digitalen Umwälzungen regeln. Betriebsräte sollten sich so früh wie möglich dafür einsetzen, den bevorstehenden Wandel zu gestalten. Zugleich müssen sie mit mehr Rechten ausgestattet werden. Das sind zentrale Ergebnisse einer neuen Untersuchung von Dr. Manuela Maschke und Nils Werner aus der Mitbestimmungsförderung der Hans-Böckler-Stiftung. „Faire, transparente Regeln sind nicht nur im Interesse der Beschäftigten“, betont Maschke. „Sie sind Voraussetzung für motivierte, selbstverantwortliche Arbeit, ohne die moderne Unternehmen gar nicht funktionieren können.“

Dem von Maschke geleiteten Archiv für Betriebsvereinbarungen liegen insgesamt rund 2.500 Abkommen vor, die auf sehr unterschiedliche Weise den Einsatz von Technik regeln, wie etwa die Nutzung mobiler Geräte, Social Media oder Datenschutz. Darüber hinaus betrifft die Digitalisierung Themen wie Arbeitszeit, Arbeitsprozesse, Gesundheitsschutz oder Weiterbildung. Auch dazu gibt es bereits praktische Erfahrungen. Anhand von Beispielen zeigen die Experten, welche Praktiken sich bewährt haben und wo noch Handlungsbedarf besteht. Immerhin, so zeigt die Auswertung, werden Betriebs- und Personalräte heute tendenziell früher beteiligt als noch vor zehn bis 15 Jahren.

Die neuen technischen Möglichkeiten erlauben auf der einen Seite mehr Freiheiten und Flexibilität, auf der anderen Seite verlangen sie dem einzelnen Beschäftigten mehr ab: „Arbeiten ist zu jeder Zeit und an allen Orten möglich, wachsende Leistungsverdichtung und ständige Erreichbarkeit erzeugen so viel Druck, dass individuell Grenzen kaum gesetzt werden können“, so die Autoren.

Dass Betriebsräte einiges erreichen können, zeigen aktuelle Fälle: Bei Volkswagen vereinbarte man, dass Server außerhalb der vertraglichen Arbeitszeit für tariflich Beschäftigte abgeschaltet werden. Daimler richtete einen elektronischen Abwesenheitsassistenten namens „Mail on Holiday“ ein, der alle E-Mails, die während des Urlaubs eingehen, automatisch löscht. Die Botschaft: Man muss nicht im Urlaub arbeiten.

Der Betriebsrat von BMW handelte eine Vereinbarung zur Gestaltung der mobilen Arbeit aus. Beschäftigte sollen danach die Vorteile flexibler Arbeitszeiten und -orte nutzen können, ohne dass darunter die Freizeit leidet. Dies wird unter anderem durch das Recht auf Nichterreichbarkeit gewährleistet. Auch bei Bosch beschloss man, dass Arbeitszeit und -ort eigenverantwortlich und aufgabenbezogen gewählt werden können. Bedingung ist, dass die Arbeitszeit aufgezeichnet und entsprechend vergütet wird. „Wenn die allgegenwärtige Erreichbarkeit eingehegt wird und über die vereinbarte Arbeitszeit hinausgehende Leistung auch bezahlt wird, dann wird der Nutzen des Arbeitens unabhängig von Zeit und Ort wachsen“, erklärt Maschke.

Bislang kaum geregelt ist, wer die Hoheit über die wachsenden Datenmengen hat und wie sich die Überwachung von Beschäftigten eindämmen lässt. So ist es beispielsweise technisch machbar, jederzeit zu kontrollieren, was die Beschäftigten tun und wo sie sich aufhalten. Alle Zugriffe über mobile Geräte können lückenlos aufgezeichnet werden. Je nach Freigabe kann der Arbeitgeber sogar bei Telefonaten mithören. Dies alles eröffnet völlig neue Möglichkeiten der Verhaltens- und Leistungskontrolle – die sich jedoch durch neue Betriebsvereinbarungen eingrenzen lassen. Einige bereits bestehende Vereinbarungen listen zulässige Auswertungen von Daten in allgemeiner Form auf. Jegliche darüber hinausgehende Nutzung ist dann verboten, auch die Weiterverarbeitung durch externe Dienstleister. „Wenn Betriebsrat und Datenschutzbeauftragte bei der Umsetzung von Beginn an mit am Tisch sitzen, dann können viele Widerstände bei der Einführung neuer Technologien von vornherein vermieden werden“, so Maschke.

„Heute ist noch offen, welche theoretisch denkbaren, politisch diskutierten und prognostizierbaren Szenarien tatsächlich Realität werden“, schreiben die Experten. Ob viele oder wenige Menschen von Digitalisierung profitieren, hänge davon ab, wie Sozialpartner und politisch Verantwortliche sich für Mitbestimmungsrechte stark machen. Mehr Rechte für Betriebsräte seien ein Gebot der Stunde, wenn die Vorteile neuer Technologien im Interesse aller genutzt werden sollen. Betriebsräte und Gewerkschaften müssten von Beginn an einbezogen werden. Dabei gehe es nicht darum, technische Neuerungen zu verhindern, sondern diese so zu gestalten, dass Beschäftigte keine Nachteile befürchten müssen und die Wettbewerbsfähigkeit erhalten bleibt.

http://www.boeckler.de/14_62674.htm

 

 

Bild: Gerd Altmann www.pixelio.de