Sollen Hochschulen über ihre Haushaltsentwicklung intern und öffentlich berichten?
aktuelle diskussion
Kommunikation der Hochschulfinanzierung
Sollen Hochschulen über ihre Haushaltsentwicklung intern und öffentlich berichten?
Das baden-württembergische Landeshochschulgesetz führt u.a. aus: „Die Hochschulen unterrichten die Öffentlichkeit regelmäßig über die Erfüllung ihrer Aufgaben und die dabei erzielten Ergebnisse.“ Die Hochschulen haben damit die Verpflichtung zur Verbreitung von Ergebnissen in Forschung und Lehre und konzentrieren sich in ihrem Berichtswesen nach außen und nach innen sehr stark auf diese inhaltlichen Themen und Fragestellungen. Dies geschieht in aller Regel über regelmäßig erscheinende universitätsintern produzierte Veröffentlichungen, über Jahresberichte der Universitäten und ihrer Einrichtungen, über Pressemitteilungen sowie über diverse Publikationen.