Studienbeiträge
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Studienbeiträge
Im Januar 2005 erklärte das Bundesverfassungsgericht das bundesweite Verbot von allgemeinen Studiengebühren mangels Gesetzgebungskompetenz des Bundes für ungültig (BVerfG 2005). Damit erhielten die Länder die Möglichkeit, Hochschulen zur Erhebung von Studienbeiträgen zu ermächtigen. Allerdings entschied das Bundesverfassungsgericht nur über Zuständigkeiten, nicht über eine sinnvolle Hochschulpolitik. Die konkrete Umsetzung auf Landes- und auf Hochschulebene entscheidet nun darüber, ob und wie gut die Chancen genutzt werden, die sich aus der Erhebung von Studienbeiträgen ergeben.