Wissenschaftliche Studie belegt Innovationspotenzial der DSGVO
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Wissenschaftliche Studie belegt Innovationspotenzial der DSGVO

Wissenschaftliche Studie belegt Innovationspotenzial der DSGVO
Alexander von Humboldt Institut für Internet und Gesellschaft
Schon seit Beginn der Verhandlungen zur EU Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) im Jahr 2012 wurde das neue Gesetz als Hindernis für Unternehmen kritisiert. Im Zentrum der Kritik stand dabei vor allem das sogenannte Zweckbindungsprinzip, das Innovationsprozessen im Wege stehen würde. Kurz bevor die Verordnung nun am 25. Mai offiziell in Kraft tritt, zeigt eine rechtswissenschaftliche Untersuchung zur DSGVO am Alexander von Humboldt Institut für Internet und Gesellschaft (HIIG), dass die neue Verordnung ein geeignetes Regelungsinstrument für Innovationsprozesse ist und bei richtiger Umsetzung sogar Wettbewerbsvorteile schaffen kann.
Der Regelungsansatz der DSGVO lässt Unternehmen, die personenbezogene Daten verarbeiten, einen wesentlichen Spielraum bei der konkreten Umsetzung. Dadurch können sie die rechtlichen Anforderungen spezifisch an ihre Innovationsprozesse und deren Risiken anpassen und dies zu einem Wettbewerbsvorteil machen. Die DSGVO ersetzt dabei die bisher geltende EU Datenschutz-Richtlinie zur Verarbeitung personenbezogener Daten und passt den Regelungsansatz an die Herausforderungen des Internetzeitalters an. Ziel der DSGVO ist es, die Nutzer effektiver vor den Risiken der Datenverarbeitung zu schützen. Zentrales Element der DSGVO ist dabei das Zweckbindungsprinzip, das verlangt, dass Unternehmen, die personenbezogene Daten verarbeiten, vor deren Erhebung die Zwecke der späteren Datenverarbeitung angeben. An diese Zwecke sind sie später grundsätzlich gebunden.
Zur Original-Pressemitteilung gelangen Sie hier:
https://www.hiig.de/wissenschaftliche-studie-belegt-innovationspotential...
Bild: Fotolia



















