Tarifvertrag für die Wissenschaft
management
Personal
Tarifvertrag für die Wissenschaft
Die Forderung nach wissenschaftsadäquaten tarifvertraglichen Regelungen ist nicht neu. Die Chance einer Realisierung ist zwar im Augenblick größer denn je. Die Verwirklichungschancen sind derzeit aber mit verhaltenem Optimismus zu beurteilen. Unterschiedlich motiviert, sind sich alle Beteiligten einig, dass die tarifvertraglichen Regelungen für die Beschäftigung der im öffentlichen Dienst Tätigen (Bundesangestelltentarifvertrag BAT, Manteltarifvertrag mit einer Reihe von Einzelverträgen und Sonderregelungen) den geänderten Bedürfnissen und Arbeitsverhältnissen angepasst werden müssen. In der so genannten Prozessvereinbarung haben sich die Tarifvertragsparteien darauf geeinigt, die überkommenen Regelungen des aus den sechziger Jahren des letzten Jahrhunderts stammenden Tarifwerkes grundlegend zu überarbeiten und gleichzeitig hierfür einen Zeitplan aufgestellt. Bis Anfang nächsten Jahres soll dieser Prozess abgeschlossen sein. Um diesen Prozess flankierend zu unterstützen, hat eine Expertenrunde in diesem Frühjahr ein Positionspapier verfasst, das in diesem Heft auf den Seiten 29 bis 32 im vollständigen Wortlaut abgedruckt wird.



















