Minderleistung in Wissenschaft und Forschung
management
Mitarbeiterführung
Minderleistung in Wissenschaft und Forschung
Im Deutschen Arbeitsrecht gibt es keine eindeutige Definition des Begriffs Minderleistung. Um dennoch etwas Klarheit herzustellen, schließen wir uns hier der folgenden Definition an. Ein minderleistender Mitarbeiter („Minderleister“) ist:
„ … ein Arbeitnehmer, der seine persönliche Leistungsfähigkeit nicht voll ausschöpft und die durchschnittliche Leistung vergleichbarer Arbeitnehmer (deutlich) unterschreitet. Dadurch stört er das arbeitsrechtliche Leistungsverhältnis zum Arbeitgeber erheblich und längerfristig.“
(Schauff/Cinar 2011, Einfügung durch den Autor)