Das Archiv bietet Ihnen die special Beilagen zur Zeitschrift Wissenschaftsmanagement aus den Jahrgängen 2004 bis 2013 im PDF-Format kostenlos zum Download.
Kanzler:innen zwischen spannender Herausforderung und persönlicher Überlastung. Wie sieht deren künftige Rolle aus – die der Verwaltungen eingeschlossen?
Vermutet wurde es schon langer. Offen beschrieben wurde der Trend im Herbst 2021. Im Rahmen der WIM Q-Reihe Human Ressource Future in Hochschulen und Forschung wurde die Rolle der Kanzler:innen und Verwaltungen beleuchtet. Bereits das Vorgespräch zu Beginn des gut 70 Teilnehmer:innen interessierenden Online-Formats machte deutlich: Die Kanzlerinnen und Kanzler sind der Aufgabenbeschreibung als klassische Verwaltungsleiter:innen längst entwachsen. Waren es früher klar definierte Zuständigkeiten, die man als Kopf der Verwaltung zu erfüllen hatte, so sind es heute eine Vielzahl von Bereichen, die bearbeitet werden wollen. Hinzugekommen sind auch solche, die aufgrund neuer Komplexitaten im Kosmos Hochschule dann in „letzter Instanz“ bei den Kanzler:innen landen. Vor allem an kleinen und mittleren Hochschulen – allen voran den Kunst- und Musikhochschulen – müssen die Verantwortlichen mit einer dafür nicht ausreichenden Personalstarke und unzureichenden Ressourcen erfolgreich arbeiten.
In dieser Rubrik fassen wir in loser Folge interessante Pressemeldungen aus der Forschung und Wissenschaftseinrichtungen zusammen. Ebenso berücksichtigen wir ausgewählte Veranstaltungshinweise. Wir verlinken für Sie die jeweilige Meldung. Ihre Redaktion.
Befristungen dienen Mitarbeitern und Hochschulen – und begründen auch prekäre Beschäftigungsverhältnisse
Universitäten sind einerseits Ausbildungsstätten, auch für die Wirtschaft. In dieser Funktion stellen sie Mitarbeiter für die Dauer ihres Doktorates an. Auf der anderen Seite sind Universitäten aber auch Arbeitgeber für Mitarbeiter, die eine dauerhafte akademische Karriere anstreben. Außerdem unterliegen sie derzeit großen Umstrukturierungen und haben mit einer schwierigen finanziellen Lage zu kämpfen, vor allem, was ihre Grundfinanzierung angeht. Um für Universitäten aber auch Mitarbeiter in dieser komplexen Situation Rechtssicherheit zu schaffen, bedarf es – da sind sich Gewerkschaften, Arbeitgeber und -nehmer sowie Politik einig – eines Sonderarbeitsrechts. 2007 wurde deshalb von der damaligen großen Koalition das Wissenschaftszeitvertragsgesetz (WissZeitVG) verabschiedet, das die Arbeitsvertragsmöglichkeiten in der Wissenschaft regeln soll. Die Auswirkungen des Gesetzes auf die Beschäftigungsverhältnisse der Wissenschaftlichen Mitarbeiter sind allerdings oft nachteilig und begründen prekäre Verhältnisse. Die Suche nach einer Lösung gewinnt Fahrt. Hamburg liefert bereits ein Beispiel.