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Der umstrittene 91 b

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K.Rüdiger Durth

KOMMENTAR

Der umstrittene 91 b

Zum Vorhaben der Grundgesetzänderung der Bundesregierung

Bundesforschungsministerin Annette Schavan (CDU) hat eine gute Idee, die sie sogar durch das Bundeskabinett gebracht hat und gegen die eigentlich auch die rot-grüne Opposition nichts einzuwenden hat: Sie will der Forschung aus der Bundeskasse mehr Geld zukommen lassen, was von dieser schon seit langem gefordert wird. Schließlich hängt die Zukunft der rohstoffarmen Bundesrepublik Deutschland von den Erfolgen eben der Forschung ab, die (noch) mit Fug und Recht von sich behaupten kann, zur Weltspitze zu gehören.

Zwar kennt die zentrale Grundlagenforschung keine Grenzen in den Köpfen der Forscher, wohl aber die Grenzen der 16 Bundesländer, die ab 2020 durch das von der Verfassung geforderte Nein zu neuer Schuldenaufnahme immer weniger Geld für Bildung und Wissenschaft haben werden.

Bereits jetzt kämpft der Bund gegen die 2006 von der Föderalismuskommission gesetzten Finanzierungsgrenzen zwischen Bund und Ländern. Weil die unterschiedlich großen Bundesländer (beispielsweise Bremen mit 600.000 und Nordrhein-Westfalen mit 18 Millionen Einwohnern) um ihre Selbständigkeit im zusammenwachsenden Europa fürchteten, rangen sie dem Bund die weithin autonome Zuständigkeit für Bildung, Forschung und Kultur ab. Seitdem müssen sie auch in erster Linie für die Finanzierung eben der Forschung aufkommen. Und genau hier beginnt nun das Problem mit dem Artikel 91 b Grundgesetz.

Schavan möchte die Vorschrift, dass der Bund Vorhaben der Länder auf dem Gebiet der Forschung und Wissenschaft finanziell unterstützt, um die beiden kleinen Worte „Einrichtungen und…“ ergänzen. Damit könnten dann Forschungseinrichtungen von nationaler Bedeutung besser finanziell ausgestattet werden, für die bislang nur das eine oder andere Bundesland zuständig ist. Oder die 2017 auslaufende Exzellenzinitiative, die sich bestens bewährt hat, könnte fortgeführt werden.

Eine Gesetzesänderung, gegen die eigentlich niemand etwas einwenden kann. Tut man auch nicht. Selbst bei der rot-grünen Opposition nicht. Doch letztere spielt ihre machtpolitische Position aus. Da die Änderung des Artikel 91b eine Grundgesetz-änderung erfordert, ist eine Zweidrittel-Mehrheit in Bundestag und –rat erforderlich. Und diese ist ohne Rot-Grün nicht vorhanden. Also will die Opposition auch gleich noch einen Zugriff auf die Schulen, die auch in Zukunft ebenfalls viel Geld benötigen – nicht nur für die bauliche Sanierung, sondern vor allem für die Einrichtung von Ganztagsschulen, die inzwischen von allen für notwenig gehaltene Inklusion, die frühkindliche Bildung in den Kindergärten – um nur diese Beispiele zu nennen.

Doch hier blocken die Länder. Sie haben die Sorge, mit einem Entgegenkommen an Rot-Grün ihre schulpolitische Autonomie ein Stück weit aufzugeben, die sie 2006 mühsam erkämpft haben. Nicht zuletzt leistet Bayern in diesem Punkt erheblichen Widerstand. Auch in München hat man nichts gegen das Geld vom Bund, aber bitte nur als Pauschalzuwendung, nicht projektgebunden. Bleibt zu hoffen, dass im Streit um den Artikel 91b Grundgesetzt die Vernunft siegt. Forschung und Wissenschaft brauchen mehr Geld. Und weil das auch für Rot-Grün unstrittig ist, sollte die Opposition auf politische Muskelspiele verzichten.

Denn hier geht es nicht um den einen oder anderen Vorteil für die eine oder andere politische Farbe, sondern um die Zukunftsfähigkeit Deutschlands. Also sollte sich Rot-Grünen einen Ruck geben und in Bundestag und –rat der Grundgesetzänderung zustimmen. Bekanntlich besteht Politik aus Kompromissen und man kann nicht alles haben. Vor allem finanziell nicht. Und bekanntlich weiß der Volksmund, dass der Spatz in der Hand besser ist als die Taube auf dem Dach. Und im vorliegenden Fall geht es um einen ordentlichen Spatz.