Forschung zwischen Wissenschaftsfreiheit und Wirtschaftsfreiheit
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Forschung zwischen Wissenschaftsfreiheit und Wirtschaftsfreiheit
Dargestellt anhand der Forschung und Verwertung ihrer Erkenntnisse in der Bio- und Gentechnik
Akademisches Wissenschaftsverständnis und Dogmatik zur Wissenschaftsfreiheit stehen im Kontrast zur wirtschaftlichen Realität bio- und gentechnischer Forschung. Autonomie der Wissenschaftler sowie der Universitäten als Orte der freien Forschung sind der Ökonomisierung untergeordnet. Das Grundgesetz garantiert in Artikel 5, Absatz 3 die Freiheit der Lehre: „Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.“ Wie verträglich sind also Wissenschafts- und Wirtschaftsfreiheit? Welche Rolle spielt das geistige Eigentum, das durch Artikel 14 des Grundgesetzes gewährleistet ist? Das spannende Ergebnis postuliert eine prinzipielle Unvereinbarkeit von Wissenschaftsfreiheit und geistigem Eigentum.