Unzureichende Ausgestaltung mindert den Erfolg von Studiengebühren
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Studiengebühren
Unzureichende Ausgestaltung mindert den Erfolg von Studiengebühren
Die staatlichen Hochschulen in der Bundesrepublik Deutschland erheben von deutschen Studierenden und Bürgern der Europäischen Union für das Studium mit dem Ziel eines ersten berufsqualifizierenden Abschlusses sowie darauf aufbauenden Studiengängen aktuell keine Studiengebühren. Die Novellierung des Sächsischen Hochschulfreiheitsgesetzes (SächsHSFG) im Jahr 2013 schaffte erstmals die Möglichkeit für selektive Studiengebühren von Studierenden mit nicht-europäischer Staatsbürgerschaft. Seit 2017 erlaubt es auch das novellierte Landeshochschulgebührengesetz in Baden-Württemberg (LHGebG) den Hochschulen, Studiengebühren von Nicht-EU-Ausländern zu verlangen. In der Umsetzung bestehen zwischen beiden Ländern Unterschiede, die im Folgenden herausgearbeitet werden.