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Umsetzung des Imboden-Berichts

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Aktuelle Diskussion

Excellenzinitiative

Umsetzung des Imboden-Berichts

Prof. Bernd Scholz-Reiter, Rektor Universität Bremen

Im Januar hat die Imboden-Kommission ihren Bericht zur Exzellenzinitiative präsentiert. Inzwischen ist die Gemeinsame Wissenschaftskonferenz (GWK) zu einer Einigung gekommen.

Foto: Harald Rehling

Nach Beschlusslage der GWK sollen elf Exzellenzuniversitäten beziehungsweise Verbünde von ihnen gefördert werden. Die Politik hat sich erneut für ein antragsbasiertes Wettbewerbsverfahren entschieden. Der Imboden-Vorschlag zielte auf ein rein an vergangenen Leistungen ausgerichtetes Prämienprinzip und die freie Verwendung der Prämie durch die Universitätsleitung ab. Eine freiere, nicht im Antrag in höchster Auflösung zu beschreibende Mittelverwendung für strategische Aktivitäten stärkt in der Tat die Governance einer Universität. Ein Prämienformat im Wettbewerb der deutschen Universitäten um internationale Spitzenpositionen hätte aber den falschen Anreiz gesetzt. Objektive Kennzahlen, welche eine valide Vergleichbarkeit der Universitäten erlauben, wären kaum herzustellen gewesen. Und der dann verstärkt zu erwartende Kampf um preisgekrönte Häupter und Rankingpositionen hätte die ohnehin bereits starke Fokussierung auf derartige Indikatoren in ein ungesundes Maß gesteigert. Insofern ist die Entscheidung für ein vereinfachtes, aber antragsbasiertes Verfahren für Exzellenzuniversitäten richtig. Wichtig wäre aber trotzdem, dass die Leistungsfähigkeit einer Universität über „informed peer review“, ergänzt durch Angaben zu den Standort- und universitätsspezifischen Besonderheiten, Berücksichtigung findet. Auch die in der GWK neu erfundene Strategie-Prämie, die zusammen mit einem Exzellenzcluster eingeworben werden kann, ist ein richtiger Ansatz zur Stärkung strategischer Handlungsfähigkeit.

Leider wurde ein anderer Vorschlag der Kommission nicht aufgegriffen: die Fächerstruktur und Größe der Universitäten in den Anforderungen für eine Exzellenzuniversität zu berücksichtigen. Eine einzelne Universität muss nun zwei Cluster eingeworben haben, um antragsberechtigt zu sein, ein Verbund von Universitäten braucht lediglich drei Cluster. Regionen mit hoher Universitätsdichte sind bei Verbünden im Vorteil. Diese Voraussetzungen sind eine ungleich größere Hürde für kleine und mittelgroße Universitäten im Vergleich zu großen Universitäten. Für Verbünde gilt dies noch viel mehr. In Berlin stehen an HU, FU und TU 1580 Professuren für drei Cluster bereit, in Konstanz nur 190 für zwei.

Der Hinweis, kleinere Universitäten könnten dann ebenfalls in Verbünden antreten, speist sich aus einem politischen Verständnis der Zusammenarbeit von Hochschulen. Die Imboden- Kommission hatte aber zu Recht darauf hingewiesen, dass die Zusammenarbeit allein aus wissenschaftlicher Sicht vorteilhaft sein muss, und nicht durch (regional-)politische Faktoren begründet sein kann, wenn sie zum Erfolg führen soll. Größe und regionale Lage sind keine Qualitätsmerkmale.

Eine weitere Empfehlung der Imboden-Kommission hat die Politik erfreulicherweise aufgegriffen und sich auf Förderperioden von nun immerhin sieben Jahren für die Universitäten geeinigt. Ebenso werden wie von der Kommission vorgeschlagen Cluster immer nur für sieben Jahre gefördert. Die Alternative wäre gewesen, herausragende mehrmals erfolgreiche Cluster durch den Bund institutionell und nicht projektmäßig mitfinanzieren zu lassen, wie dies die Grundgesetzänderung zu Artikel 91b inzwischen ermöglicht. Dieses hätte mehr Planungssicherheit und damit bessere Entwicklungsmöglichkeiten für diese exzellenten Cluster gebracht.

Auch für die Dauerfinanzierung der Exzellenzuniversitäten in der zweiten Förderlinie – ein klares Anliegen des Bundes – hätte es eine elegantere Lösung gegeben: Erst ab der dritten Förderperiode wären Universitäten automatisch von der Projekt- in die institutionelle Bundesfinanzierung gewechselt. 2019 wären dafür höchstens sechs Kandidaten in Frage gekommen und nur wenige mehr in den weiteren Phasen. Der Wettbewerb wäre dann immer für alle Universitäten mit zwei Clustern offen gewesen.

Fazit
Man darf gespannt sein, ob die von Bund und Ländern gefundene Lösung gleichermaßen wettbewerbliche Offenheit und das sukzessive „Herausschälen“ von Exzellenzuniversitäten gewährleisten kann.

Foto: Harald Rehling

Diesen Artikel und Beiträge zum Schwerpunkt „INNOVATIONEN - USA-Modelle anschauen und prüfen" lesen Sie in der aktuellen Ausgabe von WISSENSCHAFTSMANAGEMENT.