Newsletter

Mit unserem Newsletter immer auf dem Laufenden.

Newsletteranmeldung

Archiv

Das Archiv bietet Ihnen ältere Ausgaben aus den Jahrgängen 2003 bis 2017 der Zeitschrift Wissenschaftsmanagement im PDF-Format kostenlos zum Download.

Zum Archiv

Themendiskussion

Diskutieren Sie unsere Themen oder schlagen Sie uns Themen für die nächsten Ausgaben vor.

Themen diskutieren
Themen vorschlagen

Aktuelle Ausgaben
Jahresband 2025
Jahresband 2025
Weg zur weltweiten Öffnung
Jahresband 2023/24
Jahresband 2023/24
Der Jahresband 2023/24 erscheint im Januar 2025
Jahresband 2022
Alle 2022 online erschienenen Artikel zum Nach-Lesen
Jahresband 2021
Alle 2021 online erschienenen Artikel zum Nach-Lesen
Sonderausgabe 2020
Sonderausgabe 2020
special Archiv

Das Archiv bietet Ihnen die special Beilagen zur Zeitschrift Wissenschaftsmanagement aus den Jahrgängen 2004 bis 2013 im PDF-Format kostenlos zum Download.

Institutionalisierung Transnationaler Hochschulverbünde?

news

Markus Rhomberg und Konstantin Kümmerle

Hochschulkooperationen

Institutionalisierung Transnationaler Hochschulverbünde?

Das Beispiel „Wissenschaftsverbund Vierländerregion“

Nicht zuletzt durch die Gründung von 50 Hochschulallianzen mit der „European Universities Initiative“ (EUI) erhält die Frage der Institutionalisierung von grenzübergreifenden Verbünden eine neue Dynamik. Doch bereits vor dieser Initiative haben Hochschulen in Kooperationen insbesondere auf regionaler grenzübergreifender Ebene teils über Jahrzehnte zusammengearbeitet. Deren Erfahrungen sind ein wertvoller Baustein für aktuelle Verbünde. Ein Beispiel dafür ist die Internationale Bodensee-Hochschule (IBH), ein Verbund der sich nach mehr als 20 Jahren Zusammenarbeit Ende 2022 mittels einer europäischen Rechtsform in einer eigenen Rechtsperson neu konstituiert hat.

Markus Rhomberg und Konstantin Kümmerle: Institutionalisierung Transnationaler Hochschulverbünde?

Im Jahr 2017 legte der Europäische Rat die Grundlagen für die EUI. Ihr Ziel ist die Stärkung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit der Hochschulen. Dies soll gelingen durch die Stärkung strategischer Partnerschaften zwischen Hochschulen. Die Initiative soll eine „ambitionierte transnationale Zusammenarbeit zwischen Hochschuleinrichtungen in Europa ermöglichen“ (Europäische Kommission 2023). Die Allianzen sollen auch dazu dienen, neue Kooperationsmodelle zu testen (OeAD 2022). Auch die Entwicklung eines möglichen europäischen Rechtsstatus für Hochschulverbünde soll erprobt werden (EC Cyprus 2023). Nach mehreren Ausschreibungsrunden im Rahmen von Erasmus+ gibt es Stand Sommer 2023 50 solcher Allianzen mit 430 Hochschuleinrichtungen aus allen EU-Mitgliedstaaten und weiteren assoziierten Ländern (Europäische Kommission 2023).

Verbund ohne Rechtscharakter
Als Verbund ohne Rechtscharakter, der nicht in der Trägerschaft der Hochschulen selbst – sondern der IBK – war, konnte die IBH trotz eigener und ständiger Gremien, gesicherter Finanzen und einer stabilen Struktur von bis zu 30 Mitgliedern viele Bereiche nicht operationalisieren. Sie konnte 1) nicht eigenständig Drittmittel für die Erfüllung ihrer Aufgaben einwerben, 2) keine eigene Finanzverwaltung etablieren, 3) nicht mittel- und langfristig strategisch planen, 4) kein eigenes Personal rekrutieren, 5) als Verbund nicht gemeinsame Lehrpläne implementieren und 6) keine Ressourcen und Infrastrukturen bündeln. Diese Problemstellung betraf nicht nur die IBH, sondern betrifft grundsätzlich alle aktuell tätigen 50 EU-Allianzen.

EVTZ: Eine Lösung für den Hochschulbereich?
Die IBH hat im Jahr 2020 gemeinsam mit ihrem Träger beschlossen, eine eigene Rechtsperson zu gründen, um den oben genannten Herausforderungen zu begegnen. Grundlage war eine Analyse der Vor- und Nachteile unterschiedlicher Rechtsformen, wobei Blaurock und Henninghausen (2016) einen wichtigen Beitrag lieferten: Sie gingen der Frage nach, ob die europäische Rechtsform eines Europäischen Verbundes für territoriale Zusammenarbeit (EVTZ) eine geeignete Art hochschulischer Kooperation sei. Sie prüften zudem alternative Rechtsformen wie jene der Stiftung und der Anstalt des öffentlichen Rechts. Es stellte sich heraus, dass vor allem der grenzüberschreitende Charakter gut durch den EVTZ dargestellt wird, da es sich hierbei ohnehin um eine grenzübergreifende Rechtsperson handelt, die sich daher grundsätzlich für die Institutionalisierung transnationaler Verbünde anbietet.

Die Gründung des Wissenschaftsverbunds als EVTZ
Über 20 Jahre arbeitete die IBH ohne Rechtsform. Für Fragen der Drittmitteleinwerbung, der Finanzverwaltung oder der Personaleinstellungen wurden Proxy- Lösungen über die IBK, den Schweizer Kanton Thurgau (Mitglied der IBK) und die Mitgliedshochschulen der IBH gefunden. Doch solche Behelfslösungen erhöhen grundsätzlich die Komplexität im System und machen Entscheidungsprozesse langwierig und intratransparent (Kümmerle 2023).

Schlussendlich schränkten sie die strategischen und operativen Handlungsmöglichkeiten der IBH ein, sodass 2019 der Projektträger IBK sowie der Kooperationsrat, das oberste Entscheidungsgremium der IBH, beschlossen, die IBH in eine eigene Rechtspersönlichkeit zu überführen. Die Geschäftsstelle wurde damit beauftragt, unter Einbeziehung von externen Fachpersonen, unterschiedliche Varianten zu prüfen: Verein, GmbH (mit Gemeinnützigkeitsstatus) und EVTZ.

Insgesamt 25 Universitäten, Fachhochschulen, Pädagogische Hochschulen, Kunst- und Musikhochschulen sowie eine Duale Hochschule wurden Mitglied des EVTZ. Die Mitglieder umfassen rund 115.000 Studierende und rund 20.000 Forschende. Ebenso wurde in einem Dialogprozess der Name „Wissenschaftsverbund Vierländerregion Bodensee“ (kurz: Wissenschaftsverbund) festgelegt. Auf dieser Grundlage konnten dann Übereinkunft und Satzung verfasst und der Genehmigungsprozess offiziell gestartet werden.

Fazit
Am Beispiel des Wandels der IBH zum Wissenschaftsverbund Vierländerregion Bodensee wird deutlich, dass strategische Partnerschaften zwischen Europäischen Hochschulen nur dann ihr gesamtes Gestaltungspotenzial entfalten können, wenn diese über geeignete Institutionalisierungsformen verfügen. Ein Knackpunkt ist und bleibt die Frage nach dem Rechtscharakter eines solchen Verbunds, verbunden mit den daraus resultierenden Kompetenzen in der Selbstorganisation und Finanzierung durch Drittmittelakquise. Mit der Empfehlung des Rates der EU zur Erleichterung einer wirksamen europäischen Hochschulzusammenarbeit aus 2022 (2022/C 160/01) gibt es ein politisches Mandat, solch geeignete Institutionalisierungsformen im Bereich der transnationalen Kooperation aktiv zu testen. Mit dem Wissenschaftsverbund gibt es inzwischen bereits drei transnationale Hochschulverbünde unter deutscher Beteiligung, die in dem EVTZ eine geeignete Rechtsform gefunden haben. Damit verfügt man inzwischen über ausreichend Erfahrungswerte, auf welche sich andere Europäische Hochschulallianzen bei der Frage nach einer geeigneten Institutionalisierungsform beziehen können und sollten.

 

  • Der komplette Artikel ist im Onlineshop von Lemmens Medien erhältlich. Den Abonnenten der Zeitschrift Wissenschaftsmanagement steht der gesamte Beitrag in ihren Accounts zum kostenlosen Download zur Verfügung.

 

Prof. Dr. Markus Rhomberg ist seit 2022 Geschäftsführer des Wissenschaftsverbund Vierländerregion Bodensee EVTZmbH. Zuvor war er unter anderem Professor und Inhaber des Lehrstuhls für Politische Kommunikation an der Zeppelin Universität Friedrichshafen sowie Fellow für Politische Kommunikation bei der Stiftung Mercator.

Konstantin Kümmerle (M. A.) ist seit Herbst 2022 Student des Masterstudiengangs Europäisches Verwaltungsmanagement an den Hochschulen für öffentliche Verwaltung Ludwigsburg und Kehl. Er verfügt zudem über einen Masterabschluss in Politik und Verwaltungswissenschaft von der Universität Konstanz (2019-2022).