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Durch unwegsames Gelände

management

Jahrgang 2003
Ausgabe 6/2003
Gottfried Freier

Verwertung und Patente

Durch unwegsames Gelände

Das neue Arbeitnehmererfindergesetz wirft rechtliche Probleme bei der Drittmittelforschung an Hochschulen auf

Vor gut eineinhalb Jahren ist die Änderung des Arbeitnehmererfindergesetzes in Kraft getreten, die das frühere „Hochschullehrerprivileg“ abgeschafft hat. Bis dahin gehörten Erfindungen von Hochschulmitarbeitern, das heißt insbesondere von Professoren, allein den Urhebern. Professoren konnten damit ihre Erfindungen, auch wenn sie sie mit Mitteln der Hochschule – und damit in der Regel des Steuerzahlers – gemacht hatten, im eigenen Namen zum Patent anmelden und dieses verwerten. So konnten sie etwa Lizenzen vergeben oder Unternehmen zur Kommerzialisierung ihrer Erfindung gründen. Außerhalb der Wissenschaft haben im Unterschied dazu nicht-universitäre Arbeitnehmer, die im Rahmen ihrer Anstellungstätigkeit Erfindungen machen, diese von jeher dem Arbeitgeber zu melden und zur Inanspruchnahme anzubieten.