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Fragezeichen bleiben

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K. Rüdiger Durth

Kommentar

Fragezeichen bleiben

Der Bund übernimmt und erhöht künftig die Ausbildungsförderung BAföG.

Nun haben sich – trotz Kooperationsverbot – Bund und Länder geeinigt, wie die im Berliner schwarz-roten Koalitionsvertrag für 2013-2017 vereinbarten zusätzlichen sechs Milliarden Euro für Bildung und Forschung verteilt werden: Der Bund übernimmt 2015 die alleinige finanzielle Verantwortung für das Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) – bislang 65 Prozent – und kann sich künftig nicht nur partiell am Hochschulbau beteiligen. In dieser Hinsicht soll das seit 2006 geltende Kooperationsverbot von Mischfinanzierungen zwischen Bund und Ländern wieder aufgehoben werden. Schließlich haben alle Parteien, aber auch Bund und Länder eingesehen, dass sich dieses Verbot im Blick auf die Universitäten kontraproduktiv auswirkt.

Bild: Stephanie Hofschlaeger/pixelio www.pixelio.de

Ende gut, alles gut? Mitnichten. Zwar kann Bundesbildungsministerin Johanna Wanka (CDU) zufrieden sein, dass ihr nun zusätzlich drei Milliarden Euro bis 2017 zur Verfügung stehen – neben der Bafög-Finanzierung eben auch mehr Geld für die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG), die Fortsetzung der Exzellenzinitiative oder den Pakt für Forschung und Innovation hat. Um nur diese wenigen Beispiele zu nennen. Verständlich, dass die Wissenschaftsorganisationen die Berliner Einigung zwischen CDU/CSU und SPD begrüßen, die von Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) und Hamburgs Erstem Bürgermeister Olaf Scholz (SPD) im Einvernehmen mit den Bundesländern vorbereitet worden war.

Die Frage nach der moralischen Verpflichtung

Warum dennoch Fragen bleiben? Vor allem, weil sich die Länder lediglich moralisch verpflichten wollen, das beim BAföG (dessen Bedarfssätze ab 2016/17 erheblich angehoben werden sollen) eingesparte Geld zusätzlich in ihre Hochschulen stecken wollen. Aber werden sie das auch wirklich tun, zumal sich die zum Teil hochverschuldeten Bundesländer auf das Schuldenverbot vorbereiten müssen und auch sonst über mangelnde Finanzen klagen. Erste Kommentare von Länderfinanzministern lassen nichts Gutes ahnen, zumal sie wahrscheinlich geneigt sind, das zusätzliche Geld lieber in Kitas und Schulen zu stecken. Kein Zweifel, beide Letztgenannten brauchen viel Geld. Schon allein um den Sanierungsstau der letzten Jahre zu bewältigen, von notwendigen Neueinrichtungen etwa im Blick auf die Kitas ganz zu schweigen.

Kommt hinzu, dass Bund und Länder von einer nicht für möglich gehaltenen Studierendenwelle überrascht werden. Bereits die Hälfte und zum Teil mehr als diese eines Jahrgangs streben nach Abitur und gleichwertigen Schul- oder Berufsabschlüssen in die Hochschulen, die aus allen Nähten platzen. Die Länder geben vor, kein Geld für umfangreiche Neubauten zu haben, die ja auch zusätzliches Personal erfordern. Die Hochschulen selbst wollen die Überlasten nicht mehr lange tragen und denken bereits über einen flächendeckenden Numerus clausus nach.

Die Länder wissen, dass man mit Hochschulen keine Wahlen gewinnt

Warum hat man die Länder nicht verpflichtet, das durch BAföG-Wegfall zusätzliche Geld nicht rechtsverbindlich für die Hochschulen zu verwenden? Weil die Länder wissen, dass man mit Hochschulen keine Wahlen gewinnt, wohl aber mit Kitas und Schulen. Nun ist dort investiertes Geld sicherlich auch in die Bildung investiertes Geld. Aber man darf Schulen und Hochschulen nicht gegeneinander ausspielen. Deshalb wird es Zeit, dass – gerade auch auf dem Hintergrund der globalisierten Wissenschafts-Herausforderungen – die Hochschulen in eine Hand kommen, in die des Bundes.

Alles in allem: Die Einigung zwischen Bund und Ländern über die Verwendung der sechs Milliarden Euro zusätzlicher Bundesgelder für Hochschulen und Forschung ist erfreulich. Doch Fragezeichen bleiben, die möglichst bald aufgelöst werden müssen. Schließlich müssen auch die Länder – bei allem Verständnis für ihr Bestehen auf Selbständigkeit – einsehen, dass Wissenschaft und Forschung die wichtigsten „Rohstoffe“ für das ganze Land der Zukunft sind. Damit sie das auch bleiben, kann sich Deutschland auf diesem Gebiet nicht länger zersplitterte Zuständigkeiten leisten.

Bild: Stephanie Hofschlaeger/pixelio www.pixelio.de