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Es war schon eine besondere Berufung, die Péter Horváth 1981 von der Universität Bielefeld an die betriebswirtschaftliche Fakultät der Universität Stuttgart führte. In der mir als damaliger Kanzler zuständigkeitshalber obliegenden Berufungsverhandlung, ging es ihm nicht um den persönlichen gehaltlichen Zugewinn, sondern entscheidend um die Frage, wie er „in genehmigter Nebentätigkeit“ parallel zum Hauptamt beanstandungsfrei ein betriebswirtschaftliches Beratungsunternehmen gründen und betreiben könne. Er wollte verbindlichen Rat, auf den er sich zur gegebenenfalls eigenen Entlastung auch berufen könne. Das Ergebnis unserer Berufungsverhandlung stand schnell fest: der übliche gehaltliche Zugewinn und die Zusage der persönliche Beratung zu der von Horváth beabsichtigten Gründung eines betriebswirtschaftlichen Beratungsunternehmens in zu genehmigender Nebentätigkeit. Die gehaltliche Zusage wurde natürlich schriftlich fixiert. Für die Beratungszusage reichten das Wort und der Handschlag. Mutig von uns beiden, aber im Rückblick erfolgreich.