Nebentätigkeiten im öffentlichen Dienst des Bundes, der Länder und Kommunen
buchbesprechung
Nebentätigkeiten im öffentlichen Dienst des Bundes, der Länder und Kommunen
Im preußischen HGB galt „alle Kraft dem Prinzipal“, d.h. saubere Trennung zwischen „Haupt- und Nebentätigkeit“. Für den preußischen Beamten – so auch für die meisten Lehrer, ob habilitiert oder im einfachen Schuldienst, galt „volle Hingabe an das Amt“. Das Spannungsverhältnis zwischen privatem Tun bei voller Erfüllung des Hauptamtes und politischer Entscheidungsfindung bei der Festlegung der Pflichten und Rechte in Bundes- und Landesgesetzen – das gleiche Tun ist föderativ sehr unterschiedlich reglementiert – wird noch weiter ausgedehnt auf die Korruptionsprävention und den Schutz des labilen Arbeitsmarktes.