Gewinnthesaurierung bei Personalgesellschaften
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Gewinnthesaurierung bei Personalgesellschaften
Der 1. Januar 2008 brachte eine grundlegende Reform der Unternehmensbesteuerung mit sich. Dieses Unternehmensteuerreformgesetz eröffnet die Möglichkeit, den nicht entnommenen Gewinn der abgesenkten Thesaurierungsbelastung der Kapitalgesellschaft zu unterwerfen. Verspricht die niedrige Thesaurierungsbelastung von 30 Prozent eine Gewinnerhöhung, droht bei fehlender Strategie und Planung eine Nachbesteuerungswirkung, die die Gesamtsteuer bis über 45 Prozent belasten kann. Um diesen schwierigen und umfassenden Sachverhalt zu seinen Gunsten nutzen zu können thematisieren Helmreich und Rupp unter anderem auch den Rechtsformvergleich, das Entnahmeverhalten sowie Gestaltungsfragen bei Tätigkeitsvergütungen oder bei der Nutzung ausländischer Gewinne.