W-Besoldung
weiterbildung
Jahrgang 2009
Ausgabe 5/2009
W-Besoldung
Durch das Professorenbesoldungsreformgesetz vom 23. Februar 2002 werden Professorinnen und Professoren seit dem 1. Januar 2005 in ein W-Amt (Wissenschaft) berufen. Damit wurde die bis dahin geltende C-Besoldung unter der Prämisse der Kostenneutralität und mit dem Ziel einer leistungsorientierteren Bezahlung abgelöst. Anstatt eines automatischen Aufstiegs nach Dienstaltersstufen sieht die W-Besoldung über ein Grundgehalt hinaus Leistungskomponenten vor, die aus verschiedenen Anlässen verhandelbar sind. Ein Überblick.
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