Zu Recht große Hoffnungen
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Aktuelle Diskussion - Kooperationsverbot
Zu Recht große Hoffnungen

Angesichts dieser Ausgangslage werden in die Aufhebung des sogenannten Kooperationsverbots zu Recht große Hoffnungen gesetzt. Es liegt derzeit eine Vielzahl von Varianten auf dem Tisch, in welcher Form der Bund in die Hochschulfinanzierung einsteigen sollte. Bei seinen zukünftigen Schritten sollte der Bund insbesondere drei Ziele angehen: die bessere Honorierung von Lehrleistungen, den Ausgleich der Unwuchten der föderalen Hochschulfinanzierung und die sinkende Attraktivität deutscher Hochschulen für die Wirtschaft.
Erstens müssen Leistungen in der Lehre stärker honoriert werden. Während es in der Forschung einen intensiven Wettbewerb um Forschungsprojekte und -gelder gibt, ist die Lehre nach wie vor ein nahezu wettbewerbsfreier Raum. Dabei gibt es mittlerweile zahlreiche Ansatzpunkte für die Gestaltung eines sinnvollen und kreativen Wettbewerbs um Lehrqualität. Noch ein zweiter Punkt spricht für ein Bundesengagement in der Lehre: Die vom Wissenschaftsrat entwickelten Konzepte für eine „Vielfalt der Exzellenz“ lassen sich mit einer auf Forschungsförderung festgelegten Förderorganisation wie der DFG gar nicht umsetzen. Soll Exzellenz nicht auf Dauer nur mit Forschung verbunden bleiben, bedarf es einer Institutionalisierung der Lehrförderung.
Zweitens müssen die Unwuchten der Landesfinanzierung ausgeglichen werden. Aus finanzieller Sicht ist es für die Bundesländer lohnend, möglichst wenige Studienplätze über den Bedarf für die eigenen Landeskinder hinaus anzubieten und die eigenen Hochschulen stattdessen fit für den Wettbewerb um Forschungsdrittmittel zu machen. Hochschulabsolventen sind mobil und lassen sich deshalb günstiger aus anderen Ländern anwerben, als sie selbst auszubilden. Der Hochschulpakt hat dieses Manko aufgegriffen und sinnvoll adressiert. Doch die Erfahrungen mit leistungsorientierten Mittelzuweisungen zeigen, dass die Steuerung anhand lediglich eines Indikators, den Studienanfängern, zu große Steuerungseffekte mit sich bringt. Tatsächlich stellen Unternehmen einen massiven Attraktivitätsverlust der beruflichen Ausbildung fest. Gleichzeitig entwickeln sich die Studienabbruchquoten negativ. Spätestens nach dem Auslaufen des nächsten Paktes gilt es also, diese Steuerung zu verfeinern. Neben Studienanfängern sollten in Zukunft auch Absolventen berücksichtigt werden. Der Landesneigung, die Landeskinder zu versorgen, sollte der Bund mit einer Finanzierung von internationalen Studierenden entgegenwirken.
Die Wirtschaft muss drittens wieder stärker an die Hochschulen herangeführt werden. Obwohl Unternehmen ihre Forschungsetats in den letzten Jahren kräftig aufgestockt haben, profitieren Hochschulen weit unterdurchschnittlich von diesen Geldern. Zwar stiegen die Drittmitteleinnahmen aus der Wirtschaft in den letzten Jahren stetig, doch dies verdeckt, dass immer mehr Forschungsmittel aus deutschen Unternehmen ins Ausland fließen. Um Deutschland als Forschungsstandort attraktiver zu machen, liegen unterschiedliche Optionen auf dem Tisch, beispielsweise die Einführung einer Forschungsprämie. Der Bund sollte darüber hinaus Matching-Funds-Modelle für private Drittmittel erproben, wie sie sich zum Beispiel in Norwegen als außerordentlich produktiv erwiesen haben. Darüber hinaus könnten Netzwerkbildungen oder regionale Kooperationsmodelle zwischen Hochschulen und Unternehmen, insbesondere mit KMUs, mit Förderprogrammen unterstützt und weiterentwickelt werden.
Einen weiteren Beitrag zum Thema "Kooperationsverbot" und Beiträge zum Schwerpunkt "20 Jahre Wissenschaftsmanagement" lesen Sie in der aktuellen Ausgabe von WISSENSCHAFTSMANAGEMENT.
Bild: Stifterverband/Business & Reinicke