Reform der Psychotherapeutenausbildung
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Reform der Psychotherapeutenausbildung

Während nach altem Recht für den Zugang zur Ausbildung ein erfolgreich abgeschlossenes Studium der Psychologie, im Falle der Kinder und Jugendlichenpsychotherapeuten alternativ ein Studium der Pädagogik oder Sozialpädagogik erforderlich war, knüpft die Approbation nach neuem Recht nun unmittelbar an ein erfolgreich abgeschlossenes, neu zu implementierendes Studium in der Bachelor und Masterstruktur und eine danach zu bestehende psychotherapeutische Prüfung an (§ 2 Abs. 1 Nr. 1 PsychThG).
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