Mehr Handlungsspielraum für die Wissenschaft
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GESETZESINITIATIVE
Mehr Handlungsspielraum für die Wissenschaft
Überflüssige Regularien werden abgebaut, Leistungsanreize verstärkt und ein gezielter Einsatz von Ressourcen ermöglicht. Die Einrichtungen sollen in Zukunft Globalhaushalte für den Einsatz ihrer Personal-, Sach- und Investitionsmittel führen können. Verbesserte Handlungsmöglichkeiten sieht das Gesetz auch für Personalentscheidungen vor: So dürfen verstärkt Drittmittel aus nicht-öffentlichen Quellen eingesetzt werden, um hoch qualifizierte Forscherinnen und Forscher zu gewinnen oder zu halten. Bei Unternehmensbeteiligungen profitieren die Wissenschaftseinrichtungen nach dem Gesetzentwurf von einem vereinfachten Genehmigungsverfahren, das durch klar geregelte Fristen beschleunigt wird. Auch Forschungsbauten sollen künftig zügiger verwirklicht werden können. Hierzu erhalten die Einrichtungen mehr Selbstständigkeit und Eigenverantwortung, wenn sie selber über den für Baumaßnahmen erforderlichen Sachverstand und ein adäquates Controlling verfügen.
„Mit dem Gesetz stellen wir die entscheidenden Weichen, damit die Forschungseinrichtungen auch künftig im globalen Wettbewerb erfolgreich bestehen können“, erklärte Bundesbildungsministerin Annette Schavan und bezeichnete es als ein „international sichtbares Zeichen für die Attraktivität des Wissenschaftsstandortes Deutschland“.
Das Wissenschaftsfreiheitsgesetz gilt für außeruniversitäre Wissenschafts- und Forschungseinrichtungen, die mit öffentlichen Mitteln gefördert werden, darunter zum Beispiel die Max-Planck-Gesellschaft, die Fraunhofer-Gesellschaft, die Helmholtz-Zentren, Leibniz-Einrichtungen und die Deutsche Forschungsgemeinschaft. Die Bundesregierung strebt zudem außerhalb des Gesetzes entsprechende außergesetzliche Flexibilisierungen für die Bundeseinrichtungen mit Ressortforschungsaufgaben an.