Kooperation erwünscht!
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Aktuelle Diskussion - Kooperationsverbot
Kooperation erwünscht!

Neben exzellenten Wissenschaftlern braucht der Forschungsstandort Deutschland eine strategische Forschungspolitik, die ohne eine aktive Beteiligung des Bundes nicht möglich ist. Dabei ist die Vielfalt des deutschen Wissenschaftssystems ein wichtiger strategischer Faktor, der uns von anderen Ländern unterscheidet. Neben dem in sich schon differenzierten Hochschulsystem sind die außeruniversitären Forschungseinrichtungen, die bereits in der Vergangenheit strukturell vom Bund gefördert werden konnten, relevante Akteure in der deutschen Forschungslandschaft.
Betrachtet man die beiden für den wissenschaftlichen Erfolg grundlegenden Voraussetzungen – hervorragende Köpfe und beste Forschungsbedingungen –, erkennt man schnell, dass eine Kooperation zwischen Universitäten und außeruniversitären Forschungseinrichtungen unerlässlich ist.
Universitäten bilden den wissenschaftlichen Nachwuchs aus und müssen daher aktuelles Fachwissen auf höchstem Niveau vermitteln, Möglichkeiten zur interdisziplinären Forschung bieten und den Nachwuchskräften Freiraum zur Persönlichkeitsentwicklung geben. Damit bilden die Universitäten den Kern des Wissenschaftssystems, um den die außeruniversitären Forschungseinrichtungen mit verschiedenen Profilen positioniert sind. Diese Institutionen bieten zusätzlich exzellente Grundlagenforschung, Forschung an großen Forschungsinfrastrukturen, wirtschaftsnahe angewandte Forschung oder auch hervorragenden Forschungsservice. Für den Erfolg des deutschen Wissenschaftssystems ist es essentiell, Kooperationen zwischen den unterschiedlichen Akteuren zu ermöglichen. Hierfür ist die Änderung des §91b eine wichtige Voraussetzung. Spitzenforschung benötigt teure Forschungsinfrastruktur, die institutionsübergreifend genutzt werden sollte. Dazu gehören Bibliotheken genauso wie Großgeräte, wertvolle akademische Sammlungen und Rechenzentren mit den notwendigen technischen und personellen Mitteln für ein umfassendes und transdisziplinäre Datenmanagement. Die eklatante Unterfinanzierung der Forschungsinfrastrukturen an den Hochschulen wurde bereits 2011 vom Wissenschaftsrat angemahnt und kann durch die Aufhebung des Kooperationsverbotes mit Hilfe des Bundes zumindest teilweise ausgeglichen werden. Dabei darf die Gebäudeinfrastruktur, bei der im Hochschulbereich ein riesiger Nachholbedarf besteht, nicht vergessen werden.
Optimale Rahmenbedingungen durch geeignete Forschungsinfrastrukturen sind eine Voraussetzung, um die besten Wissenschaftler anzuziehen. Mehr als bisher legen Forschende heute jedoch auch Wert darauf, transparente und zuverlässige Karriereoptionen zu haben. Das heißt für die Hochschulen und außeruniversitäre Einrichtungen, nicht nur sehr gute Promotionsprogramme, sondern auch attraktive Postdoc-Positionen anzubieten. Diese müssen bei entsprechender Qualifikation langfristige Karrieremöglichkeiten im deutschen Wissenschaftssystem eröffnen. Dazu gehört die Tenure track-Professur mit transparenten Verfahrensabläufen, aber auch unbefristete Funktionsstellen als berechenbare Karrieremöglichkeiten für diejenigen, die keine Leitungsfunktion anstreben.
Die Möglichkeiten, die sich durch die Aufhebung des Kooperationsverbotes ergeben, müssen durch kluge Programme des Bundes und der Länder unterlegt werden, und die Hochschulen müssen durch ein professionelles Wissenschaftsmanagement regionale Konzepte für optimale Rahmenbedingungen entwickeln. Nur so können international wettbewerbsfähige Forschungsstandorte entstehen und erhalten bleiben.
Einen weiteren Beitrag zum Thema "Kooperationsverbot" und Beiträge zum Schwerpunkt "20 Jahre Wissenschaftsmanagement" lesen Sie in der aktuellen Ausgabe von WISSENSCHAFTSMANAGEMENT.
Bild: Christoph Mischke