"Forschungsprojekt belegt: Qualität beruflicher Bildung lässt sich systematisch erfassen" und "Gelder aus dem Bildungs- und Teilhabepaket gerechter verteilen"
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Neues aus der Forschung
"Forschungsprojekt belegt: Qualität beruflicher Bildung lässt sich systematisch erfassen" und "Gelder aus dem Bildungs- und Teilhabepaket gerechter verteilen"

Forschungsprojekt belegt: Qualität beruflicher Bildung lässt sich systematisch erfassen
Universität Bremen
Berufsbildungsforscher der Uni Bremen leitet internationales Forschungsprojekt über Messen und Entwickeln beruflicher Kompetenz. Aufgabe beruflicher Bildung ist es, junge Menschen zur aktiven Mitgestaltung der Arbeitswelt in sozialer und ökologischer Verantwortung zu befähigen. Ein hehres Ziel, doch wird es auch nachhaltig erreicht? Die Frage nach der Qualitätssicherung und -entwicklung beruflicher Bildung treibt den international renommierten Berufsbildungsforscher Felix Rauner, Professor an der Universität Bremen, bereits seit Jahren um – mit Erfolg, der auch international anerkannt wird.
Rauner und seine Forschergruppe FG Berufsbildungsforschung (I:BB) erarbeiteten Methoden zum Messen und Entwickeln beruflicher Kompetenz. Dieses „Berufsbildungs-PISA“ sollte Kompetenzprofile und berufliches Engagement von Auszubildenden erfassen. Dazu wurde es in der rauen Wirklichkeit beruflicher Ausbildung auf Praxistauglichkeit hin geprüft. Zunächst in den Bundesländern Bremen und Hessen erprobt, richtet die internationale Berufsbildungsforschung schnell ihren Fokus auf das Projektmodell. Es entstand ein großes Internationales Forschungs- und Entwicklungsnetzwerk (COMET) zum Thema „Methode zur Evaluation und Gestaltung beruflicher Bildungsprozesse“, an dem zahlreiche europäische und außereuropäische Länder teilgenommen haben bzw. noch teilnehmen. Das COMET-Netzwerk legte jetzt in einem Erfahrungsbericht eine Zwischenbilanz vor. Die Quintessenz: Das Bremer Messmodell beruflicher Ausbildungsqualität hat sich in der Praxis bewährt, und zwar international.
http://www.uni-bremen.de/universitaet/presseservice/pressemitteilungen/e...
Gelder aus dem Bildungs- und Teilhabepaket gerechter verteilen
Ruhr-Universität Bochum
Mittagessen in der Kita, Schulausflüge, Musikunterricht: Wenn das Geld dafür in Familien nicht ausreicht, können sie bei der Kommune einen Zuschuss aus dem Topf der Bildungs- und Teilhabe-Mittel des Bundes beantragen. Bisher wurden diese Mittel über dem Umweg des Landes pauschal an Städte und Gemeinden verteilt, unabhängig von deren tatsächlichen Ausgaben. Ungerechtigkeiten waren die Folge. Das für die Verteilung zuständige Landesarbeitsministerium beauftragte daher die RUB-Statistiker Prof. Dr. Holger Dette und PD Dr. Nicolai Bissantz mit der Prüfung verschiedener Alternativen. Ergebnis: Künftig soll anders verteilt werden, und zwar orientiert an den Ausgaben des Vorjahres.
Da verfassungsrechtlich keine direkten Finanzbeziehungen zwischen Bund und Kommunen möglich sind, können die Mittel aus dem Bildungs- und Teilhabe(BuT)-Topf nicht direkt vom Bund an die Kommunen verteilt werden, sondern nur über den Umweg der Landesregierungen. Der Bund stockt daher einen anderen Mitteltopf der Länder – denjenigen für die Finanzierung der Unterkunft und Heizung im Bereich der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II), genannt KdU für Kosten der Unterkunft – um einen bestimmten Prozentwert auf. Dieses Geld muss dann vom Land auf die einzelnen Kommunen verteilt werden, wobei ein gewisser Spielraum zur politischen Ausgestaltung besteht. „Die bisherige Lösung – Zahlung proportional zu den KdU-Mitteln – ist aber offensichtlich in Zweifel geraten“, erklärt Nicolai Bissantz. „Denn dies führt dazu, dass Kommunen mit einer hohen BuT-Förderquote unter Umständen weniger Geld erhalten, wogegen Kommunen, die wenig Geld für BuT ausgeben, mehr Geld erhalten als vor Ort für Bildungs- und Teilhabeleistungen benötigt wird.“
http://aktuell.ruhr-uni-bochum.de/pm2015/pm00059.html.de
Bild: I-vista/pixelio www.pixelio.de