FiBS-Studie: Ermittlung der Lebenshaltungskosten von Studierenden
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FiBS-Studie: Ermittlung der Lebenshaltungskosten von Studierenden

FiBS-Studie: Ermittlung der Lebenshaltungskosten von Studierenden
FiBS Forschungsinstitut für Bildungs- und Sozialökonomie
Die Ergebnisse der aktualisierten Berechnung anhand der 21. Sozialerhebung des Deutschen Studentenwerks zeigen, dass sich die Ausgaben der Studierenden in vielen Bereichen – und häufig auch sehr deutlich – so erhöht haben, dass selbst die angestrebte BAföG-Erhöhung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) nicht ausreicht.
Ursächlich sind nicht nur die steigenden Mieten, die zwischen 2012 und 2016 um 53 Prozent gestiegen sind – auch die Ausgaben für Fahrtkosten und Gesundheit haben sich teilweise verdoppelt. Demgegenüber stehen vielfach rückläufige Ausgaben vor allem für Ernährung, die bei einzelnen Gruppen so niedrig sind, dass dabei die Frage aufkommt, ob beziehungsweise in welchem Umfang das physiologische Existenzminimum gegebenenfalls unterschritten wird.
Die Ergebnisse zeigen damit, dass die Lebenshaltungsausgaben insbesondere bei einkommensschwachen Studierenden fast immer über dem Förderungshöchstsatz des BAföG (dieser beträgt inklusive Mietpauschale 735 Euro) liegen und selbst dessen angestrebte Erhöhung durch das BMBF kaum ausreiche. Betrachtet man die durchschnittlichen Ausgaben von einkommensschwachen und alleine wohnenden Studierenden im Alter zwischen 18 und 24 Jahren lässt sich in den vergangenen Jahren eine Zunahme auf 800 Euro monatlich feststellen – vier Jahre zuvor lagen diese noch bei 550 Euro. Auf der anderen Seite geben Studierende statt den in der Grundsicherung eingeplanten 145 Euro für die Ernährung oft weniger als 120 Euro und zum Teil sogar nur 80 Euro aus. Dass die Studierenden dann versuchen, die hohen Ausgaben durch Miete, Fahrtkosten und Gesundheit durch Einsparungen bei der Ernährung, aber auch bei Kleidung, Freizeit und Lernmitteln zu kompensieren, findet Dr. Dieter Dohmen, der Direktor des FiBS und Leiter der Studie nicht verwunderlich. So hält er im Ergebnis fest, „dass das BAföG seinen Zweck nur noch begrenzt erfüllt“ und die Bundesregierung „zum Herbst 2019 eine deutlich überproproportionale Erhöhung“ festlegen muss, damit tatsächlich eine Trendwende eingeleitet werden kann und sich die Gefördertenzahlen beziehungsweise die Gefördertenquote wieder erhöhen.
Die gesamte Studie ist hier abrufbar.
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Bild: Joerg Trampert www.pixelio.de