Besoldung und Akkreditierung
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HOCHSCHULREKTORENKONFERENZ
Besoldung und Akkreditierung
Danach müssten die Kosten der notwendigen Gehalts- und Pensionserhöhungen von den Ländern übernommen werden und keinesfalls auf die ohnehin schon finanziell belasteten Hochschulen abgewälzt werden. Außerdem forderte der HRK-Senat eine grundsätzliche Übereinstimmung der Besoldung von Professoren innerhalb der Bundesländer: Bei gleichen Anforderungen und Aufgaben von Professoren müssten die Besoldungssysteme auch ähnlich sein, der Vergaberahmen, der den Umfang möglicher Leistungszulagen in einigen Länder stark einschränke, sei nicht mehr zu rechtfertigen.
Eine zweite wichtige Empfehlung, die der HRK-Senat aussprach betrifft das Akkredi-tierungssystem in Deutschland. Aus Sicht der HRK würden die Empfehlungen des Wissenschaftsrats zur „Akkreditierung als Instrument der Qualitätssicherung“, angesichts des tatsächlichen Bedarfes, nicht weit genug gehen. Der Wissenschaftsrat halte eine grundlegende Änderung des Verfahrens zurzeit nicht für notwendig.
„Der Wissenschaftsrat hat zwar eine Reihe von Ideen aufgegriffen, die die Hochschul-rektorenkonferenz in ihrem Konzept eines ‚Institutionellen Qualitätsaudits´ vertritt, er ist jedoch der Auffassung, man könne veränderte Ziele – etwa Orientierung an der Hochschulstrategie, Exzellenz in Studium und Lehre – mit den alten Verfahren erreichen. Hier soll ‚neuer Wein in alte Schläuche’ gegossen werden“, so der HRK-Präsident Horst Hippler. Die Hochschulrektorenkonferenz kritisierte besonders, dass es zu wenig Freiraum für die Gestaltungskraft autonomer Hochschulen gebe. Die Rechenschaftsauslegung solle sich an den hochschuleigenen Zielen orientieren und über eine reine Erfüllung von Vorschriften hinausgehen. Daher sei man besonders enttäuscht, dass der Wissenschaftsrat nun das bestehende System auf Jahre hinaus festschreiben wolle.