Berechtigte Sorgen
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Kommentar
Berechtigte Sorgen
Soweit so gut. Doch die rot-grüne Opposition stellt sich quer und will, dass in die Neuordnung auch die Schulen einbezogen werden, denen es in der Tat ebenfalls finanziell nicht gut geht. Weil sich Schwarz-Gelb und Rot-Grün bislang (wie so oft) selbst im Wege stehen, droht die ganze Sache von dem nahenden Bundestagswahlkampf 2013 verschluckt zu werden. Dagegen macht nun die TU9 Front. Zu Recht. Denn die Sache verdient weder Aufschub noch parteipolitischen Streit – schließlich ist sich die Politik über alle Parteifarben hinweg einig, dass die Zukunft des Landes ganz wesentlich von der Qualität ihrer Hochschulen und Forschungseinrichtungen abhängig ist. Die TU9 ist der Zusammenschluss der neun führenden deutschen Technischen Universitäten, RWTH Aachen, die Leibniz Universität Hannover, das Institut für Technologie Karlsruhe und die Technischen Universitäten Berlin, Braunschweig, Dresden, Darmstadt, München und Stuttgart. Welches Schwergewicht die TU9 haben, zeigt allein schon die Tatsache, dass auf sie rund ein Viertel der Mittel aus der Exzellenzinitiative gefallen sind. Dabei handeln die TU9-Mitglieder nicht nur für sich, sondern für alle knapp 300 deutschen Hochschulen, die damit rechnen, dass in diesem Jahrzehnt die Zahl der jährlichen Studienanfänger sich bei 450.000 einpendeln wird – was ja politisch gewollt ist. Hochschulen müssen langfristig planen. Der Bau neuer Gebäude, die Sanierung alter Einrichtungen, die Anschaffung teurer wissenschaftlicher Geräte und die Gewinnung qualifizierten wissenschaftlichen Personals ist eine Angelegenheit, die auf Jahr(zehnt)e hinaus geplant sein will. Und deshalb brauchen die Hochschulen – nicht nur die TU9 – langfristige finanzielle Sicherheit. Diese aber ist durch die Bundesländer nicht unbedingt gesichert, da diese unter dem grundgesetzlichen Diktat des ausgeglichen Haushaltes ab Mitte des Jahrzehnts stehen, 2019 für die neuen Bundesländer der Solidarpakt II ausläuft und auch die Euro-Krise die Landeshaushalte bedroht. Zugleich ist es gar nicht einzusehen (bei aller Wertschätzung des Föderalismus), warum der Bund nach 91b Grundgesetz nur Vorhaben, nicht aber Einrichtungen der Hochschulen (mit)finanzieren darf, wofür es das schöne Wort vom Kooperationsverbot gibt. Da Rot-Grün ebenso wenig wie Schwarz-Gelb um seiner selbst willen existiert, sondern Verantwortung für das ganze Land hat, sollte eine Einigung noch in diesem Jahr möglich sein, damit im Interesse der Zukunft die Lehr- und Forschungsfähigkeit der Universitäten auf hohem Niveau dauerhaft erhalten bleibt – ob in München oder Bremen, in Stuttgart oder Dresden. So sollten sich Regierungs- und Oppositions-parteien bald auf einen Kompromiss einigen, damit der 91b GG noch in der laufenden Legislaturperiode geändert werden kann. Denn nur der Bund ist finanziell in der Lage, die Hochschulen dauerhaft finanziell abzusichern. Dazu reicht die rechtliche Handhabe eben nicht aus, lediglich einzelne Vorhaben fördern zu dürfen. Bild: Daniel Gast/pixelio