Leistungsbezogene Budgetierung an deutschen Universitäten
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Finanzierung
Leistungsbezogene Budgetierung an deutschen Universitäten
Sowohl auf Ebene der staatlichen Hochschulfinanzierung wie auch bei der internen Steuerung von Hochschulen finden in zunehmendem Maße Verfahren leistungsorientierter Mittelzuweisung Anwendung. Im Unterschied zur traditionell praktizierten kameralistischen Ressourcenverteilung soll durch leistungsorientierte Finanzierungsverfahren ein wettbewerblicher Anreizrahmen geschaffen werden, der Aufgabenerfüllung, Leistung und Innovationsfähigkeit finanziell honoriert beziehungsweise geringen Erfolg in diesen Bereichen sanktioniert (Ziegele 2000). Für die Umsetzung solcher Anreizsysteme werden vorzugsweise zwei Instrumente verwendet, nämlich Verfahren formelgebundener Mittelvergabe und Zielvereinbarungen. Während bei formelgebundenen Vergabeverfahren die Zuweisung finanzieller Mittel automatisiert auf Basis der Werte bestimmter Indikatoren erfolgt, zum Beispiel über Absolventen- oder Promotionszahlen, stellen Zielvereinbarungen das Ergebnis eines Aushandlungsprozesses zwischen Zuweisungsgeber und Zuweisungsnehmer dar, wie etwa zwischen Ministerium und Hochschulen oder Hochschulleitung und Fakultäten/Fachbereichen. Finanzielle Zuweisungen können im Rahmen von Zielvereinbarungen an die Durchführung bestimmter Maßnahmen oder an die Erreichung vereinbarter Ziele gekoppelt werden.