Forschung für die Praxis
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Strategie: Fachhochschulen – Forschung für die Praxis
Forschung für die Praxis
Die Fachhochschulen haben seit 1998 auch in Hessen einen gesetzlichen Forschungsauftrag. So heißt es im Hessischen Hochschulgesetz in § 4 Satz 3, dass die Fachhochschulen des Landes im Rahmen ihres Ausbildungsauftrags in den angewandten Wissenschaften auch Forschungs- und Entwicklungsaufgaben wahrnehmen. Bekanntlich hat die Wissenschaftspolitik hier nicht konsequent agiert: Einerseits hat sie den Fachhochschulen einen Forschungsauftrag ins Buch geschrieben. Andererseits, und das betrifft alle Bundesländer mehr oder wenig stark, hat sie den Fachhochschulen nicht die notwendigen Ressourcen zur Verfügung gestellt, um diesen gesetzlichen Auftrag zu erfüllen. Daher sind Kreativität und Improvisation gefragt, soll das Forschungsprofil dieser Hochschulen nach innen und außen gestärkt werden. Der Beitrag berichtet über eine Initiative in Hessen, die hier ansetzt und geht auf praktische Fragen des Kampagnenmanagements ein.