Die wettbewerbliche Hochschule
management
Steuerung
Die wettbewerbliche Hochschule
Am 6. Januar 2005 ist das neue Landeshochschulgesetz Baden-Württemberg in Kraft getreten. Durch Abbau normativer Vorgaben werden die Gestaltungsspielräume der Hochschulen erheblich erweitert. Die Verantwortlichkeit für das gesamte operative Handeln liegt nun beim Vorstand der Hochschule. Der Senat ist das akademische Parlament und das Satzungsorgan. Der Aufsichtsrat steuert die strategische Entwicklung und kontrolliert die Hochschulleitung. Die „wettbewerbliche Hochschule“ verlangt andere Formen der Steuerung als bisher, sowohl innerhalb der Hochschule als auch im Verhältnis zwischen Hochschule und Staat. Instrumente sind der Struktur- und Entwicklungsplan, das Finanzierungssystem mit Hochschulverträgen, leistungsorientierter Mittelvergabe und Zielvereinbarungen sowie ein Hochschulberichtswesen. Diese Instrumente werden zu einem Hochschulcontrolling verbunden.