Der neue Beihilferahmen
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Der neue Beihilferahmen
Mit der Überarbeitung des Gemeinschaftsrahmens für staatliche Beihilfen für Forschung, Entwicklung und Innovation (FuEuI) stellt die EU sowohl Hochschulen als auch Forschungszentren vor neue Herausforderungen. Den Artikel 87 EG-Vertrag präzisierend, definiert die Kommission nunmehr einen Rahmen zur Handhabung von Beihilfen im FuEuIUmfeld, um somit Unternehmen und Institutionen zu ermuntern, Investitionen zu tätigen, um so zu Wachstum und Beschäftigung beizutragen. Dieses dem Grunde nach positive Ansinnen wirft in seiner Umsetzung jedoch diverse Fragen auf. Im Folgenden soll deshalb in Kürze das Spannungs- und Handlungsfeld, mit dem Forschungseinrichtungen konfrontiert werden, aufgezeigt werden.