Teilzeit im Studium ist noch keine Selbstverständlichkeit
news
Neues aus der Wissenschaft
Teilzeit im Studium ist noch keine Selbstverständlichkeit

Teilzeit im Studium ist noch keine Selbstverständlichkeit
CHE Centrum für Hochschulentwicklung
Das Thema Teilzeitstudium ist in Deutschland erst wenig verbreitet und etabliert. Während insgesamt nur 13,5 Prozent aller Studiengänge in Teilzeit angeboten werden, studiert auch nur jeder 14. in Teilzeit. Dies zeigt die gemeinsam vom CHE und CHE Consult erstellte Analyse „CHE Teilzeitstudium Check 2018“, die eine aktuelle Bestandsaufnahme zum Teilzeitstudium in Deutschland bietet.
Zum Wintersemester 2016/17 studierten laut Statistischem Bundesamt rund 200.000 Studierende offiziell nicht in Vollzeit. Ein Teilzeitstudium fordert im Schnitt neun Stunden pro Woche in Lehrveranstaltungen, beim Vollzeitstudium sind es etwa 18 Stunden. Im Jahr 2014 erwarben nur 40 Prozent der Studierenden den Studienabschluss innerhalb der Regelstudienzeit – viele Studierende sind zwar in einen Vollzeit-Studiengang eingeschrieben, studieren aber dennoch in reduziertem Umfang und damit in den meisten Fällen ein oder zwei Semester länger. Die Anzahl an „de facto“-Teilzeitstudierenden liegt also deutlich höher (29 Prozent).
Die Teilzeitstudienangebote sind mit 16 Prozent an den Universitäten größer als an den Fachhochschulen mit 11,6 Prozent. Außerdem steigen die Chancen auf einen Teilzeitstudiengang im Master-Bereich (16,7 Prozent) im Vergleich zum Bachelor-Bereich (11,8).
Neben den Fakten enthält der Check auch Handlungsempfehlungen zur Weiterentwicklung des Teilzeitstudiums in Deutschland. So plädiert das CHE beispielsweise darauf, dass Teilzeit-Studierenden eine besonders hohe zeitliche Flexibilität im Studium gewährt werden soll. Auch empfiehlt das CHE die bestehenden BaföG Regelungen, die aktuell eine Förderung in Teilzeit ausschließen, geeignet anzupassen.
Eine Stichprobe bei 60 Hochschulen weist außerdem dringlichen Handlungsbedarf für Informations- und Serviceangebote auf. Vielfach fehlten ausreichende Informationen. Weder gebe es einheitliche Anspruchsregelungen der Hochschulen für ein Teilzeitstudium (an einigen gilt ein Anspruch bei Kindern bis zum fünften, bei anderen bis zum 18. Lebensjahr) noch wird häufig genug zwischen Teilzeit-Studienangeboten und Teilzeit-Optionen im Ausnahmefall (zum Beispiel bei plötzlich auftretender Pflegebedürftigkeit eines Angehörigen während des Studiums) unterschieden. Es sollte nicht davon abhängen, dass man „aktuell einfach das Glück haben [muss], an der richtigen Hochschule zu studieren“, wie es laut CHE Experte und Studienautor Cort-Denis Hachmeister aktuell der Fall sei.
Der CHE Teilzeitstudium Check 2018 ist hier verfügbar.
Zur Original-Pressemitteilung gelangen Sie hier.
Bild: Rainer Sturm www.pixelio.de