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Arbeitszeit, Datenschutz und psychische Belastungen sind Top-Themen bei Betriebsvereinbarungen

news

Oleg Rudometkin

Neues aus der Wissenschaft

Arbeitszeit, Datenschutz und psychische Belastungen sind Top-Themen bei Betriebsvereinbarungen

Mai 2018

In dieser Rubrik fassen wir in loser Folge interessante Pressemeldungen aus den Wissenschaftseinrichtungen zusammen. Ebenso berücksichtigen wir ausgewählte Veranstaltungshinweise. Wir verlinken für Sie die jeweilige Meldung. Ihre Redaktion Wissenschaftsmanagement.

Bild: Jorma Bork www.pixelio.de

Arbeitszeit, Datenschutz und psychische Belastungen sind Top-Themen bei Betriebsvereinbarungen
Hans-Böckler-Stiftung

Welchen Stellenwert hat Arbeit 4.0 im betrieblichen Alltag? Und welchen Einfluss übt die Digitalisierung auf Unternehmen aus? In Betrieben mit einem Betriebsrat haben die Beschäftigten darauf einen gesetzlich gesicherten Einfluss und können die Regeln für die Arbeitswelt von morgen mitgestalten. Aktuell schließen Betriebsräte am häufigsten Vereinbarungen zu Arbeitszeit und Datenschutz ab. Außerdem kommen viele Betriebsvereinbarungen hinzu, die der Gesundheit der Beschäftigten dienen und vor psychischen Belastungen schützen sollen, so das Ergebnis einer neuen Studie der Hans-Böckler-Stiftung.

Am häufigsten geht es in Betriebsvereinbarungen um das Thema Arbeitszeit. So haben beispielsweise rund 71 Prozent aller Betriebe mit Arbeitnehmervertretung ein gültiges Abkommen zu Arbeitszeitkonten. Hinzu kommen weitere Vereinbarungen, die sich mit flexiblen Arbeitszeitmodellen wie etwa Gleitzeit, Vertrauensarbeitszeit oder Wochenendarbeit befassen. Diese Regelungen sollen den Beschäftigten ermöglichen selbstbestimmter über ihre Arbeitszeit zu entscheiden, gleichzeitig müssen Betriebsräte einer Entgrenzung der Arbeit entgegentreten. Nicht zuletzt müssen auch betriebliche Erfordernisse berücksichtigt werden – die meisten Betriebsvereinbarungen zum Thema Arbeitszeit enthalten eine entsprechende Einschränkung. Hohe Priorität hat für Betriebsräte zudem der Datenschutz: In 70 Prozent der Betriebe existieren dazu weitreichende Vereinbarungen. Diese sollen die lückenlose Überwachung durch Arbeitgeber verhindern. Konkret bedeutet dies Leistungs- und Verhaltenskontrollen zu begrenzen, die Auswertung von Protokollen zu regulieren und die private Nutzung von Anwendungen zu regeln.

Zur Original-Pressemitteilung gelangen Sie hier:

https://www.boeckler.de/14_113996.htm

 

 

 

Bild: Jorma Bork www.pixelio.de